Steuerrecht aktuell
Jetzt höhere Fahrkosten absetzen bei mehreren Arbeitsstätten
Hat ein Arbeitnehmer mehrere regelmäßige Arbeitsstätten, so konnte er bisher immer nur die jeweiligen Fahrtkosten für einfache Entfernungen steuerlich als Anfahrt zur Arbeit geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat aber vor kurzem entschieden, dass in diesem Fall eine Arbeitsstelle zu benennen ist, die als Mittelpunkt der dauerhaften beruflichen Tätigkeit gilt. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Arbeitsstätten der Arbeitgeber festgelegt hat und wie sich die konkrete Besch&au...
von Redaktion Augsburger-Anwalt.de